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AKRO Fire & Safety · Leistung

Gasanalysen, Freimessung und Atmosphären­überwachung

Sauerstoff, brennbare Gase und toxische Stoffe gemessen, bewertet und mit Zeit, Ort, Gerät und Wert protokolliert – als Grundlage für Ihre Freigabe.

  • Sauerstoff
  • UEG/LEL
  • Toxische Stoffe
  • Messprotokoll

Vor dem Einstieg in Behälter, Silos, Schächte, Kanäle und Container und vor Heißarbeiten in Anlagen führt AKRO Fire & Safety auftragsbezogene Gasfreimessungen anhand der festgelegten Messstrategie durch. Erfasst werden die für den Einsatz relevanten Sauerstoff- und Gefahrstoffkonzentrationen, etwa brennbare Gase und Dämpfe (UEG/LEL) und gezielt ausgewählte toxische Stoffe, mit geeigneten Verfahren. Wo erforderlich, überwachen wir die Atmosphäre während der Arbeiten kontinuierlich und melden Abweichungen sofort.

Gemeint ist die Gasfreimessung der Atmosphäre im Arbeitsschutz – nicht die Freimessung nach Asbestsanierung, Schimmelbefall oder Estrichtrocknung. Wir arbeiten für Chemie, Petrochemie, Stahl, Energie, Entsorgung, Kanal- und Behälterbau, im Saarland, in Rheinland-Pfalz, im Raum Bonn/Köln und bundesweit für Industrie- und Anlagenbetreiber – eigenverantwortlich nach Leistungsverzeichnis.

Einsatzanlässe

Wann brauchen Sie Gasfreimessung oder Atmosphärenüberwachung?

Freimessung mit einem Mehrgasmessgerät vor dem Einstieg in einen Behälter
  • Vor dem Einstieg in Behälter, Tanks, Silos, Reaktoren und Rohrleitungen, in denen Sauerstoffmangel oder Restmedien möglich sind.
  • Vor Arbeiten in Schächten, Kanälen, Gruben, Pumpensümpfen und Containern, in denen sich Gase sammeln oder Sauerstoff verdrängt werden kann.
  • Vor Heißarbeiten an Anlagenteilen, Rohrleitungen und Behältern, in denen brennbare Gase oder Dämpfe auftreten können.
  • Während länger dauernder Arbeiten, bei denen sich die Atmosphäre durch Beschichtung, Reinigung, Restmedien oder fehlende Lüftung verändern kann.
  • Nach Unterbrechungen, Schichtwechseln oder veränderten Bedingungen, wenn der Erlaubnisschein eine erneute Messung verlangt.
  • Bei Revisionen und Stillständen mit vielen Einstiegen, für die eine eigene Messkraft je Arbeitsstelle fehlt.

Leistungsumfang

Messumfang, Überwachungsintervalle, Alarmwerte und Maßnahmen bei Alarm werden vor Beginn auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Wir messen mit geeigneten Verfahren, bewerten die Ergebnisse gegen diese Festlegungen, dokumentieren und melden.

  1. Vor der Freigabe

    • Abgleich mit dem Erlaubnisschein: zu messende Stoffe, Grenzwerte, Messpunkte, Messzeitpunkt, erforderliche Wiederholungen.
    • Sichtkontrolle und Anzeigetest der Messgeräte vor jeder Schicht; Gerätenachweise legen wir auf Anfrage vor.
    • Gasfreimessung an den festgelegten Punkten – auch in unterschiedlichen Höhen und Totzonen des Raums, mit Pumpe und Sonde, wo kein sicherer Zugang möglich ist.
    • Dokumentation der Messwerte und Übergabe an die benannte verantwortliche Stelle. Die Arbeitsfreigabe erteilt diese Stelle.

    Ihr Vorteil: Die verantwortliche Stelle entscheidet auf Basis dokumentierter Werte, nicht auf Zuruf.

  2. Während der Arbeiten

    • Atmosphärenüberwachung mit Messgeräten im Arbeitsbereich und, wenn festgelegt, am Einstieg – kontinuierlich, wo die Gefährdungsbeurteilung es verlangt.
    • Bewertung der Messwerte gegen die vereinbarten Grenzwerte; bei Alarm oder Trend zur Grenzwertüberschreitung sofortige Meldung an Aufsichtführenden und HSE.
    • Bei Gasalarm: Bereich räumen lassen, Zutritt verhindern, Alarmierung nach Ihren Vorgaben – keine eigenständigen Rettungsversuche.
    • Nach Unterbrechungen, Schichtwechseln und veränderten Bedingungen wird geprüft, ob die bisherigen Ergebnisse noch aussagekräftig sind; erforderlichenfalls wird erneut gemessen.

    Ihr Vorteil: Eine schleichende Veränderung der Atmosphäre wird erkannt, bevor sie zur Gefahr wird.

  3. Nach den Arbeiten

    • Abschlussmessung, wenn vorgesehen; Übergabe des Messprotokolls mit allen Werten, Zeiten, Messpunkten und Geräten.
    • Dokumentation von Alarmen, Unterbrechungen und Meldungen im Ereignisprotokoll.

    Ihr Vorteil: Die Messdokumentation ist vollständig und auditfähig – Teil Ihres Erlaubnisscheins.

Angebot für Gasmessung und Atmosphärenüberwachung anfragen

Nennen Sie Anlage, Zeitraum und Arbeitsauftrag – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

Qualifikation und Nachweise

Zertifikate legen wir auf Anfrage vor. Alle Zertifizierungen der AKRO GmbH

Freimessungen führen geeignete, fachkundige und für die Aufgabe beauftragte Personen durch, die in die eingesetzten Geräte eingewiesen und von unserer Einsatzleitung freigegeben sind. Unterweisung ersetzt keine fachliche Qualifikation – sie ergänzt sie.

Vor jedem Projekt folgt die standortbezogene Unterweisung: Stoffe, Grenzwerte, Alarmwege, Rettungskonzept.

Recht, Haftung, Verantwortung

Abgrenzung

Wir messen, bewerten gegen die festgelegten Werte, dokumentieren und melden. Arbeits- und Anlagenfreigaben verbleiben beim verantwortlichen Betreiber. Die Arbeitsfreigabe erteilt die dafür benannte verantwortliche Stelle; Vorgaben des Auftraggebers dürfen erforderliche Schutzstandards nicht unterschreiten. Bei Grenzwertüberschreitung oder unklarer Gefährdungslage wird die Arbeit unterbrochen; über die Wiederaufnahme entscheidet die verantwortliche Stelle. Notfallabläufe und die Aufgaben aller Beteiligten werden vor Beginn abgestimmt.

Messstrategie, Grenz- und Alarmwerte
Welche Stoffe gezielt gemessen werden, wo gemessen wird und ab welchen Werten abgebrochen wird, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Erlaubnisschein. Fehlen diese Angaben, klären wir sie vor Beginn – eine pauschale Messliste ersetzt die stoffbezogene Festlegung nicht.
Regelwerke
Je nach Auftrag berücksichtigen wir insbesondere DGUV Information 205-001 für den betrieblichen Brandschutz, DGUV Regel 113-004 für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sowie DGUV Grundsatz 313-002 für die Qualifikation zum Freimessen. Hinzu kommen die jeweils einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzregeln, die betrieblichen Freigabeverfahren und gegebenenfalls vertragliche Vorgaben wie Versicherungsbedingungen.
Gewerberecht
Die fachlichen Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Schutzaufgabe. Soweit ein Auftrag Bewachungsaufgaben im Sinne von § 34a GewO umfasst, gelten zusätzlich die gewerberechtlichen Anforderungen für Unternehmen und eingesetztes Personal.
Versicherung
Haftpflichtversichert bei der Allianz Versicherungs-AG, Geltungsbereich europaweit.
Dokumentation und Datenschutz
Protokolle führen wir sachlich, vollständig und zeitnah. Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und halten Ihre Vertraulichkeitsvereinbarungen ein.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Anfrage

    Einsatzort, Beginn, Dauer, Art der Räume oder Arbeiten, zu messende Stoffe, Anzahl der Messstellen – telefonisch oder per Formular.

  2. Abstimmung

    Wir klären Erlaubnisschein, Grenzwerte, Messpunkte, Wiederholungsintervalle, Kombination mit Sicherungsposten und Schnittstellen zu HSE.

  3. Angebot

    Messumfang, Geräte, Besetzung, Schichten, Dokumentation und Preis schriftlich nach Leistungsverzeichnis.

  4. Einsatz

    Geräteprüfung, Gasfreimessung, Übergabe der Werte an Ihren Freigabeberechtigten, Überwachung während der Arbeiten; die Einsatzleitung ist erreichbar.

  5. Dokumentation

    Messprotokolle je Messstelle, Ereignisprotokoll, Übergabe der Unterlagen am Einsatzende.

Ablauf der Zusammenarbeit im Detail

Diese Angaben brauchen wir für Ihr Angebot

Mit diesen Angaben erstellen wir Ihr Angebot ohne Rückfragen:

  • Einsatzort: PLZ, Ort, Werk, Anlage
  • Beginn (Datum, Uhrzeit) und voraussichtliche Dauer bzw. Schichten
  • Art der Arbeiten: Behälterbefahrung, Heißarbeiten, Schacht- oder Kanalarbeiten, Stillstand/Revision
  • Zu messende Stoffe und Grenzwerte, soweit bekannt; Sicherheitsdatenblätter der Restmedien
  • Anzahl der Messstellen bzw. Einstiege; Sicherungsposten gewünscht: ja/nein
  • Erforderlich: Atemschutz, Ex-Bereich
  • Erlaubnisschein liegt vor: ja/nein
  • Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer; Firma, Name, Telefon, E-Mail

Häufige Fragen

Wann muss ein Schacht oder Behälter vor dem Einstieg freigemessen werden?

Vor dem Einstieg in einen Behälter, Silo, Schacht oder engen Raum muss der erforderliche sichere atmosphärische Zustand festgestellt sein. Messungen und Überwachung richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Nach Unterbrechungen oder Änderungen wird geprüft, ob die bisherigen Ergebnisse noch aussagekräftig sind; erforderlichenfalls wird erneut freigemessen. Die Arbeitsfreigabe erteilt die dafür benannte verantwortliche Stelle.

Was bedeuten ppm und LEL bei der Gasmessung?

ppm steht für „parts per million“ und gibt die Konzentration toxischer Stoffe wie Kohlenmonoxid oder Schwefelwasserstoff an. LEL (englisch) bzw. UEG ist die untere Explosionsgrenze; brennbare Gase werden als Anteil dieser Grenze angezeigt. Sauerstoff wird in Volumenprozent gemessen. Welche Werte gelten und wie auf Alarm zu reagieren ist, wird vor Beginn auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Wer darf freimessen?

Geeignete, fachkundige und für die Aufgabe beauftragte Personen: mit Fachkunde zum Freimessen, Einweisung in das konkrete Gerät und Kenntnis der Stoffe und Grenzwerte vor Ort. DGUV Grundsatz 313-002 beschreibt einen anerkannten Ausbildungsweg; ein externer Lehrgang allein genügt nicht, hinzu kommen betriebliche Unterweisung und schriftliche Beauftragung. Die Arbeitsfreigabe erteilt die dafür benannte verantwortliche Stelle.

Was ist der Unterschied zwischen Freimessung und Gasfreimessung?

„Freimessung“ wird auch für Raumluftmessungen nach Asbestsanierung, für Schimmel oder für die Feuchte von Estrich verwendet. Wir erbringen die Gasfreimessung: die Messung der Atmosphäre auf Sauerstoff, brennbare und toxische Gase vor dem Einstieg in enge Räume und vor Heißarbeiten. Andere Freimessungen gehören nicht zu unserem Angebot.

Wie lange gilt eine Gasfreimessung?

Nicht pauschal. Eine Gasfreimessung beschreibt die Atmosphäre zum Messzeitpunkt. Wie lange das Ergebnis aussagekräftig ist und wann erneut gemessen wird, ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung, Messstrategie und Erlaubnisschein – abhängig von Restmedien, Lüftung, Arbeiten im Raum und Unterbrechungen. Wo es erforderlich ist, überwachen wir die Atmosphäre bei laufenden Arbeiten deshalb kontinuierlich.

Wann ist eine kontinuierliche Atmosphärenüberwachung nötig?

Wenn die Gefährdungsbeurteilung sie verlangt – etwa weil sich die Atmosphäre während der Arbeiten durch Beschichtung, Reinigung, Restmedien oder fehlende Lüftung verändern kann. Messumfang, Überwachungsintervalle, Alarmwerte und Maßnahmen bei Alarm werden vor Beginn festgelegt. Wir bewerten die Messwerte gegen diese Festlegungen, dokumentieren sie und melden Abweichungen unverzüglich an Projektleitung und HSE. Arbeits- und Anlagenfreigaben verbleiben beim verantwortlichen Betreiber.

Was kostet eine Gasmessung durch einen Dienstleister?

Eine feste Preisliste gibt es nicht, weil Gefährdung und Umfang je Einsatz verschieden sind. Abgerechnet wird nach Leistungsverzeichnis: Der Preis ergibt sich aus den Einsatzstunden je Rolle und Schicht, multipliziert mit dem Verrechnungssatz für die erforderliche Qualifikation, gegebenenfalls zuzüglich Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze sowie Anfahrt und Zusatzleistungen. Einfluss haben Leistungsmodul, Gefährdungsprofil, Qualifikation (etwa Atemschutz oder Ex-Bereich), Einsatzdauer, Schichtmodell, Einsatzort und Reaktionszeit. Vor dem Einsatz erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem Umfang, Besetzung und Preis ausgewiesen sind.

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Ihr Ansprechpartner
für Gasmessung und Atmosphärenüberwachung.

Herr Neumann

AKRO Fire & Safety · Standort Brühl
Marie-Curie-Straße 6, 50321 Brühl

Bürozeiten
8 bis 17 Uhr
Notfallnummer, rund um die Uhr
+49 163 2056337

Rückruf mit Wunschzeit: Kontakt

Mehr über unsere Arbeit: Referenzen und Nachweise

Anfrage

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Nennen Sie Anlage, Zeitraum und Arbeitsauftrag. Wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag zu Einsatz und Ablauf zurück.