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AKRO Fire & Safety · Leistung

Absicherung von Gefahrenbereichen und Zonen in Industrie und Anlagen

Gefahrenbereiche bei Kran- und Hebearbeiten, Erstöffnungen oder Arbeiten in der Höhe abgesichert, der Zugang nach Ihren Vorgaben kontrolliert, Abweichungen gemeldet und dokumentiert.

  • Gefahrenbereiche
  • Zugangskontrolle
  • Kran- und Hebearbeiten
  • Ereignisprotokoll

Wo Arbeiten einen Bereich gefährlich machen, etwa Kran- und Hebearbeiten, Erstöffnungen von Anlagenteilen oder Arbeiten in der Höhe, übernimmt AKRO Fire & Safety die Absicherung dieses Bereichs: Wir kontrollieren den Zugang nach Ihren Vorgaben, achten auf Bereichsgrenzen und Absperrungen, unterstützen Ihre Projekt- und HSE-Verantwortlichen, melden Abweichungen und dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen. Lage und Grenzen der Bereiche sowie die Zugangsberechtigungen legen Sie fest. Die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Ex-Zonen gehört nicht zu dieser Leistung.

Wir arbeiten für Chemie, Petrochemie, Stahl, Energie sowie Anlagen- und Behälterbau – im Saarland, in Rheinland-Pfalz, im Raum Bonn/Köln und bundesweit für Industrie- und Anlagenbetreiber. Einsatzplanung, Besetzung und Durchführung organisieren wir eigenverantwortlich nach Leistungsverzeichnis und binden uns in Ihre Sicherheits- und Arbeitserlaubnisprozesse ein.

Einsatzanlässe

Wann brauchen Sie eine Zonen- und Gefahrenbereichsabsicherung?

  • Kran- und Hebearbeiten, bei denen der Bereich unter und neben der Last für Unbeteiligte gesperrt bleiben muss.
  • Erstöffnungen von Anlagenteilen und Arbeiten mit Restmedien, bei denen der Bereich um die Arbeitsstelle nach Ihrer Vorgabe abgesperrt wird.
  • Arbeiten in der Höhe, unter denen durch herabfallende Teile oder Werkzeuge ein Gefahrenbereich entsteht.
  • Revisionen, Stillstände und Turnarounds, in denen viele Arbeitsbereiche gleichzeitig eingerichtet und Zugänge geregelt werden.
  • Zeitgleiche oder sich überschneidende Tätigkeiten – etwa Heißarbeiten, Höhenarbeiten und Arbeiten in engen Räumen –, bei denen Bereiche voneinander getrennt werden.
  • Ihre Gefährdungsbeurteilung, der Erlaubnisschein oder die Baustellen- oder Werksordnung sehen Bereiche vor, die nur mit Berechtigung, Unterweisung oder bestimmter PSA betreten werden dürfen.

Leistungsumfang

Welche Bereiche abgesichert werden, wer sie unter welchen Voraussetzungen betreten darf und wie gemeldet wird, legen Sie mit uns vor Beginn fest. Das Ergebnis steht im Leistungsverzeichnis.

  1. Vor Beginn

    • Abstimmung mit Projektleitung und HSE: Lage und Grenzen der Bereiche, Zeiten, Zugangsberechtigungen und Voraussetzungen für den Zutritt, etwa Unterweisung, PSA oder Erlaubnisschein.
    • Abgleich vor Ort, ob Absperrungen, Kennzeichnung und Zugänge wie festgelegt vorhanden sind; Mängel melden wir vor Arbeitsbeginn an Ihren Verantwortlichen.
    • Kenntnis von Alarmplan, Meldewegen, Sammelstelle und Ansprechpartnern; Standortunterweisung der eingesetzten Kräfte.

    Ihr Vorteil: Wer welchen Bereich betreten darf, ist vor Beginn geklärt – nicht erst an der Absperrung.

  2. Während der Arbeiten

    • Anwesenheit an den festgelegten Zugängen oder Kontrolle der Bereichsgrenzen, wie im Leistungsverzeichnis vereinbart.
    • Zugangskontrolle nach Ihren Vorgaben: Personen ohne Berechtigung werden angesprochen, auf die Regelung hingewiesen und nicht in den Bereich gelassen.
    • Beobachtung des Bereichs: beschädigte oder versetzte Absperrungen, veränderte Bedingungen, Überschneidungen mit anderen Arbeiten.
    • Unterstützung der Projekt- und HSE-Verantwortlichen: Meldung von Abweichungen und Verstößen, Hinweise an Beschäftigte und Fremdfirmen zu den festgelegten Bereichsregeln.
    • Bei akuter Gefahr: Tätigkeiten unterbrechen lassen, Alarmierung nach Ihrem Alarmplan, Meldung an Projektleitung und HSE; Wiederaufnahme erst nach Klärung und Freigabe durch Sie.

    Ihr Vorteil: Der Zugang zu Gefahrenbereichen ist geregelt und nachvollziehbar; Abweichungen erreichen Ihre HSE, während sie entstehen.

  3. Nach Abschluss der Arbeiten

    • Aufhebung der Absicherung nach Freigabe durch Ihren Verantwortlichen und Übergabe des Bereichs.
    • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen: Einsatzzeiten, Kontrollen, Abweichungen, Meldungen und Unterbrechungen im Schicht-, Kontroll- und Ereignisprotokoll.

    Ihr Vorteil: Die Absicherung ist belegt – für Ihr HSE-Reporting, für Audits und für die Nachbereitung der Maßnahme.

Angebot für Zonen- und Gefahrenbereichsabsicherung anfragen

Nennen Sie Anlage, Zeitraum und Arbeitsauftrag – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

Qualifikation und Nachweise

Zertifikate legen wir auf Anfrage vor. Alle Zertifizierungen der AKRO GmbH

Für die Absicherung von Gefahrenbereichen setzen wir nur Kräfte ein, deren Qualifikation nachgewiesen, deren Unterweisung dokumentiert und die von unserer Einsatzleitung für den konkreten Einsatz freigegeben sind. Ohne gültigen Nachweis erfolgt kein Einsatz.

Unterweisungen dokumentieren wir mit Datum, Inhalt und Unterschrift; Gültigkeitszeiträume werden überwacht. Nachweise legen wir Ihnen vor Einsatzbeginn vor.

Recht, Haftung, Verantwortung

Abgrenzung

Die Zonen- und Gefahrenbereichsabsicherung hat eine überwachende, meldende und unterstützende Funktion. Lage und Grenzen der Bereiche, Zugangsberechtigungen und Schutzmaßnahmen legt der Auftraggeber fest; wir setzen diese Vorgaben um. Arbeits- und Anlagenfreigaben erteilen die dafür benannten verantwortlichen Stellen; Betreiber-, Anlagen- oder Bauherrenverantwortung übernehmen wir nicht, ebenso wenig eine Koordination nach Baustellenverordnung. Bei akuter Gefahr lassen unsere Kräfte Tätigkeiten unterbrechen; damit übernehmen sie keine Weisungs- oder Arbeitgeberfunktion, über die Wiederaufnahme entscheidet der Auftraggeber. Notfallabläufe und die Aufgaben aller Beteiligten werden vor Beginn abgestimmt.

Zugangsregeln
Wer einen Bereich betreten darf und unter welchen Voraussetzungen, legen Sie fest. Wir kontrollieren nach diesen Vorgaben, weisen Personen ohne Berechtigung ab und melden Verstöße; Maßnahmen gegenüber Beschäftigten und Fremdfirmen trifft der Auftraggeber.
Regelwerke und Vorgaben
Maßgeblich sind Ihre Gefährdungsbeurteilung, Ihre betrieblichen Freigabe- und Zutrittsregelungen, standortbezogene Vorgaben wie Baustellen- oder Brandschutzordnung sowie die jeweils einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzregeln.
Gewerberecht
Die fachlichen Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Schutzaufgabe. Soweit ein Auftrag Bewachungsaufgaben im Sinne von § 34a GewO umfasst, gelten zusätzlich die gewerberechtlichen Anforderungen für Unternehmen und eingesetztes Personal.
Versicherung
Haftpflichtversichert bei der Allianz Versicherungs-AG, Geltungsbereich europaweit.
Dokumentation und Datenschutz
Protokolle führen wir sachlich, vollständig und zeitnah. Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und halten Ihre Vertraulichkeitsvereinbarungen ein.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Anfrage

    Einsatzort, Beginn, Dauer, Art der Arbeiten, Anzahl der Bereiche und Zugänge, Zugangsregelung – telefonisch oder über das Anfrageformular.

  2. Abstimmung

    Wir klären mit Projektleitung und HSE Bereichsgrenzen, Berechtigungen, Absperrung, Meldewege und Alarmplan; bei mehreren Bereichen vor Ort.

  3. Angebot

    Leistungsumfang, Besetzung je Zugang oder Bereich, Schichten, Dokumentation und Preis schriftlich nach Leistungsverzeichnis.

  4. Einsatz

    Standortunterweisung, Abgleich der Absperrungen, Absicherung und Zugangskontrolle; die Einsatzleitung ist während der Maßnahme erreichbar.

  5. Dokumentation

    Schicht-, Kontroll- und Ereignisprotokolle; Übergabe der Unterlagen am Einsatzende.

Ablauf der Zusammenarbeit im Detail

Diese Angaben brauchen wir für Ihr Angebot

Mit diesen Angaben erstellen wir Ihr Angebot ohne Rückfragen:

  • Einsatzort: PLZ, Ort, Werk, Anlage oder Baustelle
  • Beginn (Datum, Uhrzeit) und voraussichtliche Dauer bzw. Schichten
  • Art der Arbeiten im Bereich: Kran- und Hebearbeiten, Erstöffnung, Arbeiten in der Höhe, Stillstand/Revision, Sonstiges
  • Anzahl und Größe der Bereiche, Anzahl der Zugänge
  • Zugangsregelung: wer den Bereich unter welchen Voraussetzungen betreten darf
  • Absperrung und Kennzeichnung vorhanden: ja/nein
  • Erforderlich: Atemschutz, Ex-Bereich, besondere PSA
  • Ansprechpartner Projektleitung und HSE mit Telefonnummer
  • Firma, Name, Telefon, E-Mail

Häufige Fragen

Was gehört zur Zonen- und Gefahrenbereichsabsicherung?

Die Absicherung definierter Arbeits- und Gefahrenbereiche, die Zugangskontrolle nach Ihren Vorgaben, die Unterstützung Ihrer Projekt- und HSE-Verantwortlichen und die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Unsere Kräfte achten auf Bereichsgrenzen und Absperrungen, melden Abweichungen und Verstöße und lassen bei akuter Gefahr Tätigkeiten unterbrechen.

Wer legt die Bereiche und Zugangsregeln fest?

Der Auftraggeber: Ihre Projekt- und HSE-Verantwortlichen legen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Bereiche abgesichert werden, wo ihre Grenzen liegen und wer sie unter welchen Voraussetzungen betreten darf. Wir stimmen die Vorgaben vor Beginn mit Ihnen ab und setzen sie um. Arbeits- und Anlagenfreigaben erteilen die dafür benannten verantwortlichen Stellen.

Dürfen Ihre Kräfte Arbeiten unterbrechen?

Ja. Besteht eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachwerte, fehlen sicherheitsrelevante Freigaben oder werden vereinbarte Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, lassen sie Tätigkeiten unterbrechen und melden das an Bauleitung oder HSE. Damit übernehmen sie keine Weisungs- oder Arbeitgeberfunktion. Wieder aufgenommen wird die Arbeit erst nach Klärung und Freigabe durch den Auftraggeber.

Was wird bei der Bereichsabsicherung dokumentiert?

Einsatz- und Anwesenheitszeiten, durchgeführte Kontrollen mit Zeit, Bereich und Feststellung, Abweichungen, Meldungen und Unterbrechungen sowie die eingeleiteten Maßnahmen – im Schicht-, Kontroll- und Ereignisprotokoll. Die Unterlagen erhalten Sie am Einsatzende; personenbezogene Daten verarbeiten wir nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Wie schnell sind Sie vor Ort?

Einsatzbeginn innerhalb von 2 Stunden im Umkreis unserer Standorte Saarlouis, Bonn und Brühl. Außerhalb dieses Umkreises, etwa bei bundesweiten Einsätzen, stimmen wir den Beginn im Einzelfall ab. Voraussetzung ist, dass Bereiche und Zugangsregeln festgelegt sind; bei akutem Bedarf rufen Sie uns an.

Was kostet die Absicherung eines Gefahrenbereichs?

Eine feste Preisliste gibt es nicht, weil Gefährdung und Umfang je Einsatz verschieden sind. Abgerechnet wird nach Leistungsverzeichnis: Der Preis ergibt sich aus den Einsatzstunden je Rolle und Schicht, multipliziert mit dem Verrechnungssatz für die erforderliche Qualifikation, gegebenenfalls zuzüglich Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze sowie Anfahrt und Zusatzleistungen. Einfluss haben Leistungsmodul, Gefährdungsprofil, Qualifikation (etwa Atemschutz oder Ex-Bereich), Einsatzdauer, Schichtmodell, Einsatzort und Reaktionszeit. Vor dem Einsatz erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem Umfang, Besetzung und Preis ausgewiesen sind.

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Ihr Ansprechpartner
für Zonen- und Gefahrenbereichsabsicherung.

Herr Neumann

AKRO Fire & Safety · Standort Brühl
Marie-Curie-Straße 6, 50321 Brühl

Bürozeiten
8 bis 17 Uhr
Notfallnummer, rund um die Uhr
+49 163 2056337

Rückruf mit Wunschzeit: Kontakt

Mehr über unsere Arbeit: Referenzen und Nachweise

Anfrage

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Nennen Sie Anlage, Zeitraum und Arbeitsauftrag. Wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag zu Einsatz und Ablauf zurück.