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AKRO Sicherheit · Leistung

Personenschutz nach individueller Lagebeurteilung

Schutz gefährdeter Personen – vertraulich geprüft, verhältnismäßig geplant, zurückhaltend umgesetzt.

Kurzfakten

  • Vertrauliche Erstberatung; sensible Angaben nur über abgestimmte Wege
  • Einsatzgebiet: Saarland, Rheinland-Pfalz, Raum Bonn/Köln; Begleitung darüber hinaus nach Vereinbarung
  • Einsatzbeginn innerhalb von 2 Stunden im Umkreis unserer Standorte Saarlouis, Bonn und Brühl
  • Erlaubnis nach § 34a GewO; Kräfte mit Sachkundeprüfung
  • Zertifiziert nach DIN 77200-1: Auswahl und Einsatzplanung nach prüfbarer Norm

Einsatzanlässe

Wann brauchen Sie Personenschutz?

AKRO Sicherheit übernimmt den Personenschutz für Unternehmensleitung, Führungskräfte, gefährdete Beschäftigte und – nach Einzelfallprüfung – Privatpersonen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und im Raum Bonn/Köln. Am Anfang steht eine vertrauliche Lagebeurteilung: Anlass, Umfeld, Zeitraum, Bewegungsprofil und bestehende Schutzmaßnahmen.

Daraus entsteht ein Schutzkonzept, das zur tatsächlichen Gefährdung passt – von der Begleitung zu einzelnen Terminen bis zur Absicherung von Wohn- und Arbeitsumfeld. Personenschutz erbringen wir ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung.

  • Eine Führungskraft oder ein Beschäftigter wird bedroht – nach Kündigungen, Betriebsschließungen, Insolvenz oder in einem Konflikt.
  • Ein exponierter Termin steht an: Hauptversammlung, Betriebsversammlung, Gerichtstermin, Pressetermin.
  • Reisen oder Veranstaltungen führen in ein Umfeld mit erhöhtem Risiko.
  • Stalking, Nachstellung oder Übergriffe im privaten Umfeld machen eine Begleitung erforderlich.
  • Polizei oder Behörden haben eine Gefährdung festgestellt, aber keinen Schutz zugesagt.
  • Ein Unternehmen will Fürsorgepflicht und Reputationsrisiko in einer zugespitzten Lage absichern.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen – und Ihr Vorteil

  1. 01

    Vertrauliche Lagebeurteilung: Anlass, Täterbild, Umfeld, Termine, Wege, bestehende Maßnahmen, Zusammenarbeit mit der Polizei.

    Ihr Vorteil: Sie erhalten eine realistische Einschätzung, keine Pauschallösung.

  2. 02

    Schutzkonzept mit Maßnahmen, Besetzung, Zeiträumen, Kommunikationswegen und Verhaltensregeln – schriftlich und mit Ihnen abgestimmt.

    Ihr Vorteil: Alle Beteiligten wissen, was gilt, bevor der erste Einsatz beginnt.

  3. 03

    Begleitung bei Terminen, Wegen und Reisen – sichtbar oder zurückhaltend, je nach Lage.

    Ihr Vorteil: Schutz, der zum Alltag der geschützten Person passt und sie nicht zusätzlich exponiert.

  4. 04

    Absicherung von Wohn- und Arbeitsumfeld: Zugänge, Erreichbarkeit, Postannahme, Abstimmung mit Empfang und Objektschutz.

    Ihr Vorteil: Die Schutzmaßnahmen greifen auch dort, wo die Person nicht begleitet wird.

  5. 05

    Vorbereitung von Terminen und Wegen: Örtlichkeiten, Zugänge, Fluchtwege, Abstimmung mit Veranstaltern und Hausrechtsinhabern.

    Ihr Vorteil: Keine Überraschungen vor Ort.

  6. 06

    Abstimmung mit Polizei und Behörden, sofern erforderlich und von Ihnen gewünscht.

    Ihr Vorteil: Private und staatliche Maßnahmen ergänzen sich, statt sich zu behindern.

  7. 07

    Vertrauliche Dokumentation von Vorkommnissen und Lageänderungen; Anpassung des Konzepts bei Entspannung oder Zuspitzung.

    Ihr Vorteil: Der Schutz bleibt verhältnismäßig – und endet, wenn er nicht mehr nötig ist.

Abgrenzung: Personenschutz kann Risiken reduzieren und die Reaktionsfähigkeit verbessern. Absolute Sicherheit kann niemand zusagen; entscheidend sind eine realistische Bewertung, geeignete Maßnahmen und eine disziplinierte Umsetzung. Hoheitliche Maßnahmen bleiben Aufgabe der Polizei.

Angebot für Personenschutz anfragen

Nennen Sie Objekt, Zeitraum und Anforderungen – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

Nachweise

Qualifikation und Nachweise

Im Personenschutz setzen wir ausschließlich Kräfte mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und Eintragung im Bewacherregister ein, die für diese Tätigkeit ausgewählt, erfahren und persönlich geeignet sind. Jedes Schutzkonzept wird von einer verantwortlichen Einsatzleitung geführt, die Ihr einziger Ansprechpartner bleibt. Informationen werden auf den erforderlichen Personenkreis begrenzt.

  • Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, Eintragung im Bewacherregister, Zuverlässigkeitsprüfung
  • Verantwortliche Einsatzleitung je Auftrag, begrenzter Personenkreis
  • Fachausbildung Personenschutz, Fahrsicherheitstraining, Erste Hilfe
  • DIN 77200-1 und ISO 9001: Auswahl, Einsatzplanung und Dokumentation nach festen Abläufen. Zertifikate legen wir auf Anfrage vor.

Alle Zertifizierungen

Rechtlicher Rahmen

Recht, Haftung, Versicherung

Erlaubnis nach § 34a GewO
Die AKRO GmbH ist Inhaberin der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe. Jede eingesetzte Kraft ist im Bewacherregister eingetragen und auf Zuverlässigkeit geprüft.
Bewachungsverordnung (BewachV)
Dienstanweisung je Objekt, Unterrichtung oder Sachkunde je nach Tätigkeit, Eintragung im Bewacherregister und Dokumentation der Einsätze nach den Vorgaben der Bewachungsverordnung.
Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang nach § 14 BewachV bei der Allianz Versicherungs-AG, Geltungsbereich europaweit.
Datenschutz (DSGVO)
Angaben zu Gefährdung, Gesundheit, Familie und Bewegungsprofil sind besonders sensibel. Wir erheben nur, was für die Lagebeurteilung erforderlich ist, verarbeiten nach DSGVO, beschränken den Zugriff auf die Einsatzleitung und löschen nach Abschluss in der vereinbarten Frist.
Befugnisse
Personenschützer handeln im Rahmen der Jedermannsrechte – Notwehr, Nothilfe, vorläufige Festnahme auf frischer Tat – und des Hausrechts der jeweiligen Orte. Hoheitliche Befugnisse haben sie nicht. Welche Ausrüstung mitgeführt wird, legt das Schutzkonzept fest.
  1. 01

    Vertrauliche Anfrage

    Für den Erstkontakt genügen Anlass, Zeitraum, ungefähre Orte und eine sichere Kontaktmöglichkeit – per Telefon oder Rückrufwunsch.

  2. 02

    Lagebeurteilung

    Persönliches Gespräch mit der verantwortlichen Einsatzleitung, Bewertung von Gefährdung, Umfeld und bestehenden Maßnahmen.

  3. 03

    Schutzkonzept und Angebot

    Maßnahmen, Besetzung, Zeiträume, Kommunikationswege und Preis – schriftlich, als Grundlage der Vereinbarung.

  4. 04

    Einsatzbeginn

    Briefing der geschützten Person und des Umfelds, Vorbereitung der ersten Termine, Start zum vereinbarten Zeitpunkt.

  5. 05

    Lagebewertung und Anpassung

    Regelmäßige Neubewertung mit Ihnen, Anpassung oder geordnete Beendigung, vertrauliche Dokumentation.

Anfrage

Personenschutz anfragen

Diese Angaben brauchen wir für Ihr Angebot:

  1. 01Anlass – bekannte Vorfälle, Drohungen, Hinweise – soweit Sie sie mitteilen möchten
  2. 02Person – Funktion, öffentliches Auftreten, Terminstruktur (keine sensiblen Details im Formular)
  3. 03Zeitraum und Orte – Beginn, voraussichtliche Dauer, Arbeits- und Wohnort, Reisen
  4. 04Bestehende Maßnahmen – Polizeikontakt, Objektschutz, Empfang, technische Sicherung
  5. 05Vertraulichkeit – gewünschter Kommunikationsweg und Personenkreis
  6. 06Sichere Kontaktmöglichkeit

Häufige Fragen zum Personenschutz

Für wen eignet sich Personenschutz?

Für Personen mit konkretem, erhöhtem oder situationsbezogenem Schutzbedarf: Unternehmensleitung und Führungskräfte, bedrohte Beschäftigte, Personen in exponierten Terminen oder Privatpersonen nach Einzelfallprüfung. Ob und in welchem Umfang Maßnahmen sinnvoll sind, ergibt die Lagebeurteilung.

Was kostet Personenschutz?

Die Kosten hängen von Gefährdungslage, Zahl der Kräfte, Einsatzdauer, Tages- und Nachtanteil, Reisen und Vorbereitung ab. Ein seriöses Angebot setzt die Lagebeurteilung voraus; danach erhalten Sie feste Tages- oder Stundensätze und einen definierten Zeitraum.

Ist Personenschutz unauffällig möglich?

Ja. Ob eine zurückhaltende Begleitung oder sichtbare Präsenz sinnvoll ist, bewerten wir im Einzelfall. In vielen Lagen ist Unauffälligkeit das wirksamere Mittel, weil sie die geschützte Person nicht zusätzlich exponiert.

Wie kurzfristig ist ein Einsatz möglich?

Einsatzbeginn innerhalb von 2 Stunden im Umkreis unserer Standorte Saarlouis, Bonn und Brühl. Bei akuter Gefährdung stimmen wir erste Maßnahmen telefonisch ab und beginnen mit einer Übergangslösung; das vollständige Schutzkonzept folgt nach der Lagebeurteilung. Vorlauf, Umfang, Einsatzort und Qualifikation bestimmen, wie schnell die volle Besetzung steht.

Welche Informationen benötigt AKRO zunächst?

Für den Erstkontakt genügen Anlass, Zeitraum, ungefähre Orte und eine sichere Kontaktmöglichkeit. Sensible Einzelheiten besprechen wir persönlich über einen abgestimmten Kommunikationsweg, nicht per Formular oder E-Mail.

Arbeiten Sie mit der Polizei zusammen?

Wenn eine Gefährdung polizeilich bekannt ist oder sein sollte, stimmen wir uns mit Ihrem Einverständnis mit den zuständigen Stellen ab. Private und staatliche Maßnahmen ergänzen sich; hoheitliche Befugnisse bleiben bei der Polizei.

Garantiert Personenschutz Sicherheit?

Nein. Personenschutz reduziert Risiken und verbessert die Reaktionsfähigkeit. Eine Garantie gegen sämtliche Ereignisse kann seriös niemand geben. Wir sagen Ihnen offen, was ein Schutzkonzept leisten kann und wo seine Grenzen liegen.

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

AKRO Sicherheit · Standort Saarlouis

Saarwellinger Straße 25, 66740 Saarlouis

24/7-Hotline
+49 163 2056337
Bürozeiten
8 bis 17 Uhr

StandorteSaarlouisBonnBrühl

Anfrage

Angebot für Personenschutz anfragen

Nennen Sie Objekt, Zeitraum und Anforderungen. Wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag zu Einsatz und Ablauf zurück.