AKRO Service · Transport und Fahrdienste
Gefahrguttransport nach Leistungsverzeichnis
Klare Zuständigkeiten zwischen Absender und Beförderer, festgelegt vor dem ersten Transport.
Wir übernehmen den Transport von Gefahrgut für Unternehmen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und im Raum Bonn/Köln. Welche Güter wir befördern und unter welchen Bedingungen, legen wir je Auftrag im Leistungsverzeichnis fest – vor der ersten Fahrt.
Für Gefahrgut gelten besondere Vorschriften, auf der Straße das ADR. Pflichten liegen dabei auch beim Absender: Er klassifiziert, verpackt und kennzeichnet die Güter und stellt die Begleitpapiere bereit. Wer in Ihrem Auftrag welche Aufgabe übernimmt, halten wir schriftlich fest.
Leistungsumfang.
Den Umfang legen wir je Auftrag im Leistungsverzeichnis fest:
- Güter, Mengen und Transportbedingungen des Auftrags
- Transport von der Übernahme beim Absender bis zur Übergabe an den Empfänger
- Festgelegte Abhol- und Lieferfenster sowie Übergabepunkte
- Abstimmung der Zuständigkeiten zwischen Absender, AKRO und Empfänger vor dem ersten Transport
- Ladungssicherung nach Einsatz und dokumentierte Übergabe
Wann kommt ein Gefahrguttransport durch AKRO infrage?
- Gefahrgut muss zwischen Ihren Standorten oder zu einem Empfänger in der Region befördert werden.
- Material- und Gefahrguttransporte sollen bei einem Auftragnehmer gebündelt werden.
- Die Zuständigkeiten zwischen Absender und Beförderer sollen vor dem Transport schriftlich feststehen.
- Die Übergabe soll nachvollziehbar dokumentiert sein.
Ablauf in vier Schritten.
So läuft die Zusammenarbeit ab- 1
Güter und Bedingungen klären
Sie nennen Güter, Mengen und Verpackung mit den Angaben aus den Begleitpapieren. Wir prüfen, ob und unter welchen Bedingungen wir den Transport übernehmen.
- 2
Zuständigkeiten festlegen
Im Leistungsverzeichnis stehen Güter, Strecken, Zeiten und die Aufgaben von Absender und AKRO.
- 3
Transport
Übernahme am vereinbarten Übergabepunkt, Ladungssicherung nach Einsatz, Fahrt im vereinbarten Zeitfenster.
- 4
Übergabe
Übergabe an den Empfänger, dokumentiert in der vereinbarten Form.
Leistungsgrenzen.
Beim Absender bleiben die Pflichten, die das Gefahrgutrecht ihm zuweist, insbesondere:
- Klassifizierung der Güter
- Verpackung und Kennzeichnung
- Bereitstellung der Begleitpapiere
Diese Angaben brauchen wir für Ihr Angebot.
- Bezeichnung der Güter, wie in den Begleitpapieren angegeben
- Mengen, Verpackungsart, Maße und Gewicht
- Start und Ziel, Abhol- und Lieferfenster
- Einzelner Transport oder regelmäßige Fahrten
- Ansprechpartner beim Absender und beim Empfänger
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