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Ratgeber · AKRO Sicherheit

Was darf ein privater Sicherheitsdienst?

Private Sicherheitskräfte üben das Hausrecht des Auftraggebers aus und nutzen die Jedermannsrechte, etwa Notwehr und das Festhalten einer auf frischer Tat ertappten Person bis zum Eintreffen der Polizei. Hoheitliche Befugnisse wie Durchsuchungen haben sie nicht.

Stand:

Grundlage: Hausrecht und Jedermannsrechte

Private Sicherheitskräfte handeln auf Grundlage des Hausrechts ihres Auftraggebers und der Jedermannsrechte – Notwehr, Nothilfe, vorläufige Festnahme auf frischer Tat –, nicht mit hoheitlichen Befugnissen. Bei Veranstaltungen üben sie das Hausrecht des Veranstalters aus, auf Baustellen das des Bauherrn oder Generalunternehmers.

Was die Kräfte an Ihrem Objekt dürfen und wie sie eskalieren, steht in der Dienstanweisung für Ihr Objekt. Sie legen die Berechtigungsregeln, die Haus- oder Werksordnung und die Sicherheitsvorgaben fest, nach denen wir arbeiten.

Was Sicherheitskräfte in der Praxis tun

Die Aufgaben legt das Leistungsverzeichnis fest. Typisch sind:

  • Zutritts- und Zufahrtskontrolle für Beschäftigte, Besucher, Fremdfirmen und Lieferverkehr nach Ihren Berechtigungsregeln.
  • Kontrollgänge an festgelegten Kontrollpunkten, innen und außen, sowie Schließ- und Öffnungsdienste mit Schließprotokoll.
  • Alarmverfolgung nach vereinbartem Ablauf: Prüfung vor Ort, Meldung an Sie und – wenn nötig – an Polizei oder Feuerwehr.
  • Bei Veranstaltungen Einlass- und Ausweiskontrolle, Besucherlenkung und Absperrungen; Taschenkontrollen und Platzverweise richten sich nach Veranstaltungsordnung und Jedermannsrechten.
  • Auf Baustellen halten die Kräfte Unbefugte vom Gelände fern, sichern Beweise und alarmieren die Polizei.
  • Meldung und Dokumentation besonderer Vorkommnisse im Wachbuch oder digital, mit Übergabe an Ihren Ansprechpartner.

Wo die Grenzen liegen

Hoheitliche Befugnisse wie Durchsuchungen haben private Sicherheitskräfte nicht. Sie dürfen eine auf frischer Tat ertappte Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten; Festnahmen und Durchsuchungen sind Sache der Polizei. Private und staatliche Maßnahmen ergänzen sich.

Die Verantwortung des Auftraggebers bleibt bestehen – bei Veranstaltungen die des Veranstalters und der Location. Bewachung senkt das Risiko; eine Garantie gegen Diebstahl oder Schäden gibt es nicht.

Voraussetzungen: Erlaubnis nach § 34a GewO, Bewacherregister, Dienstanweisung

Die AKRO GmbH ist Inhaberin der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe. Jede eingesetzte Kraft ist im Bewacherregister eingetragen und auf Zuverlässigkeit geprüft.

Zuverlässigkeitsprüfung und Eintragung jeder Kraft im Bewacherregister, Dienstanweisung je Objekt und Dokumentation der Einsätze nach den Vorgaben der Bewachungsverordnung.

Alle eingesetzten Sicherheitskräfte verfügen mindestens über die Unterrichtung nach § 34a GewO; für Tätigkeiten mit Sachkundepflicht setzen wir Kräfte mit bestandener Sachkundeprüfung ein. Vor jedem Einsatz prüfen wir, ob die Nachweise vorliegen und gültig sind – sonst erfolgt kein Einsatz. Jede Kraft wird am Objekt eingewiesen, bevor sie eigenständig arbeitet.

Betriebshaftpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang nach § 14 BewachV bei der Allianz Versicherungs-AG, Geltungsbereich europaweit.

Datenschutz bei Kontrollen, Protokollen und Video

Besucherdaten, Protokolle und Videoaufzeichnungen verarbeiten wir nach DSGVO; eine Verarbeitung in Ihrem Auftrag regeln wir schriftlich.

Besucherdaten, Wachbücher und Protokolle verarbeiten wir nur für den vereinbarten Zweck; Aufnahmen von Personen beschränken wir auf das Erforderliche.

Häufige Fragen

Was darf ein privater Sicherheitsdienst – und was nicht?

Private Sicherheitskräfte üben das Hausrecht des Auftraggebers aus und nutzen die Jedermannsrechte, etwa Notwehr und das Festhalten einer auf frischer Tat ertappten Person bis zum Eintreffen der Polizei. Hoheitliche Befugnisse wie Durchsuchungen haben sie nicht.

Dürfen Sicherheitskräfte bei Veranstaltungen Taschen kontrollieren?

Unsere Kräfte üben das Hausrecht des Veranstalters aus. Taschenkontrollen, Platzverweise und das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei richten sich nach Veranstaltungsordnung und Jedermannsrechten; hoheitliche Befugnisse haben sie nicht. Die Verantwortung des Veranstalters und der Location bleibt bestehen.

Darf ein Sicherheitsdienst jemanden festhalten?

Im Rahmen der Jedermannsrechte darf eine auf frischer Tat ertappte Person bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Festnahmen und Durchsuchungen sind Sache der Polizei; hoheitliche Befugnisse haben private Sicherheitskräfte nicht.

Welche Qualifikation muss eine Sicherheitskraft haben?

Alle eingesetzten Sicherheitskräfte verfügen mindestens über die Unterrichtung nach § 34a GewO; für Tätigkeiten mit Sachkundepflicht setzen wir Kräfte mit bestandener Sachkundeprüfung ein. Vor jedem Einsatz prüfen wir, ob die Nachweise vorliegen und gültig sind – sonst erfolgt kein Einsatz. Jede Kraft wird am Objekt eingewiesen, bevor sie eigenständig arbeitet.

Wachdienst, Wachschutz, Security, Sicherheitsfirma oder Sicherheitsdienst – wo ist der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe gleichbedeutend verwendet; gemeint ist die gewerbliche Bewachung von Gebäuden, Geländen, Veranstaltungen und Personen nach § 34a GewO. Bei AKRO finden Sie die Leistungen unter ihren fachlichen Namen: Objektschutz, Werkschutz, Revierdienst, Empfangs- und Pfortendienst, Veranstaltungsschutz und Baustellenbewachung.

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