Ratgeber · AKRO Fire & Safety
Wann ist eine Brandwache vorgeschrieben?
Ob und in welchem Umfang eine Brandwache erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dem Erlaubnisschein und gegebenenfalls behördlichen, betrieblichen oder versicherungsvertraglichen Vorgaben. Das betrifft insbesondere feuergefährliche Arbeiten und Situationen mit eingeschränkten Brandschutzeinrichtungen.
Stand:
Was versteht man unter Brandwache?
Eine Brandwache überwacht feuergefährliche Arbeiten oder einen Bereich mit erhöhtem Brandrisiko, damit ein Entstehungsbrand sofort erkannt, gemeldet und mit bereitgestellten Löschmitteln ohne Eigengefährdung bekämpft werden kann – bei Heißarbeiten und, soweit festgelegt, als Teil der Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Abschaltung einer Brandmeldeanlage.
Wann ist eine Brandwache erforderlich?
Ob und in welchem Umfang eine Brandwache erforderlich ist, legt nicht die Brandwache selbst fest, sondern die Gefährdungsbeurteilung, der Erlaubnisschein und gegebenenfalls behördliche, betriebliche oder versicherungsvertragliche Vorgaben. In der Praxis fordern Erlaubnisschein, Gefährdungsbeurteilung, Sachversicherer oder Brandschutzordnung eine Brandwache und eine dokumentierte Nachkontrolle – oder der Betreiber verlangt eine Brandwache, die nicht selbst an den Arbeiten beteiligt ist.
Typische Anlässe bei Heißarbeiten
Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Schneiden, Löten und Dacharbeiten mit Flamme in der Nähe brennbarer Stoffe und Situationen, in denen Funken in nicht einsehbare Bereiche gelangen können:
- Schweiß-, Schneid-, Löt- oder Trennarbeiten im laufenden Betrieb, in Produktionshallen oder in der Nähe brennbarer Stoffe.
- Dacharbeiten mit Flamme oder Brenner – etwa Bitumenbahnen, Flachdachsanierung, Abdichtungen an Attika und Durchdringungen. Nicht jede Dacharbeit ist feuergefährlich; das beurteilt die Gefährdungsbeurteilung.
- Heißarbeiten in Anlagen der Chemie und Petrochemie, in Ex-Bereichen oder an Rohrleitungen mit Restmedien.
- Instandhaltung an Maschinen, Förderanlagen oder Stahlbau, bei der Funkenflug angrenzende Bereiche, Schächte oder Zwischendecken erreicht.
- Erlaubnisschein, Gefährdungsbeurteilung, Sachversicherer oder Brandschutzordnung fordern eine Brandwache und eine dokumentierte Nachkontrolle.
- Ihre eigenen Brandschutzhelfer sind gebunden, oder der Betreiber verlangt eine Brandwache, die nicht selbst an den Arbeiten beteiligt ist.
Brandwache bei Ausfall oder Abschaltung der Brandmeldeanlage
Eine Brandwache kann Bestandteil einer vorübergehenden Ersatzmaßnahme sein. Ob sie genügt, hängt von den ausgefallenen Funktionen, der Nutzung, dem Brandschutzkonzept und den örtlichen Vorgaben ab; Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Brandschutzordnung oder die Bedingungen des Sachversicherers können Ersatzmaßnahmen vorsehen. Die Maßnahme legt der Betreiber mit Brandschutzbeauftragtem, Versicherer und gegebenenfalls Feuerwehr fest. Eine Brandwache bildet technische Steuerfunktionen nicht automatisch nach. Wir setzen die festgelegte Maßnahme um.
Typische Anlässe:
- Störung oder Totalausfall der Brandmeldeanlage, bis der Errichter die Anlage instand gesetzt hat.
- Geplante Abschaltung für Wartung, Austausch der Zentrale, Softwareumstellung oder Erweiterung der Anlage.
- Abschaltung von Meldergruppen bei staub- oder rauchintensiven Bauarbeiten im laufenden Betrieb.
- Ausfall der Übertragungseinrichtung zur Leitstelle, auch wenn die Anlage vor Ort noch meldet.
- Übergangszeit nach Inbetriebnahme oder Umbau, bis Abnahme und Aufschaltung erfolgt sind.
- Vorgabe aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Sachversicherer oder Brandschutzordnung, die bei Ausfall eine Brandwache oder andere Ersatzmaßnahmen vorsieht.
Welche Regelwerke eine Rolle spielen
Bei Heißarbeiten: Je nach Auftrag berücksichtigen wir insbesondere DGUV Information 205-001 für den betrieblichen Brandschutz, DGUV Regel 113-004 für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sowie DGUV Grundsatz 313-002 für die Qualifikation zum Freimessen. Hinzu kommen die jeweils einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzregeln, die betrieblichen Freigabeverfahren und gegebenenfalls vertragliche Vorgaben wie Versicherungsbedingungen.
Bei Ausfall der Brandmeldeanlage: Maßgeblich sind die Vorgaben aus Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Brandschutzordnung und den Bedingungen des Sachversicherers sowie die für Brandmeldeanlagen einschlägigen technischen Normen, unter anderem DIN 14675. Hinzu kommen die jeweils einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzregeln.
Die fachlichen Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Schutzaufgabe. Soweit ein Auftrag Bewachungsaufgaben im Sinne von § 34a GewO umfasst, gelten zusätzlich die gewerberechtlichen Anforderungen für Unternehmen und eingesetztes Personal.
Wer darf eine Brandwache machen?
Als Brandwache setzen wir nur Kräfte ein, deren Qualifikation nachgewiesen, deren Unterweisung dokumentiert und die von unserer Einsatzleitung für den konkreten Einsatz freigegeben sind. Ohne gültigen Nachweis erfolgt kein Einsatz.
- Brandschutzkenntnisse mit fachkundiger Unterweisung und praktischer Löschübung, orientiert an DGUV Information 205-023, sowie Kenntnisse im Verhalten bei Notfällen
- Gültige Erste-Hilfe-Kenntnisse
- Kenntnis unseres Brandwachen- und Heißarbeitskonzepts sowie des Notfall- und Alarmkonzepts
- Zusätzliche Schulung zur Heißarbeitsüberwachung: Erlaubnisschein- und Freigabesysteme, Erkennen brand- und explosionsgefährlicher Situationen sowie die einsatzbezogenen Gefahren bei Heißarbeiten
- Einsatzbezogene Unterweisung zu Standort, Alarmwegen und Gefährdungen vor jedem neuen Projekt
Unterweisungen dokumentieren wir mit Datum, Inhalt und Unterschrift; Gültigkeitszeiträume werden überwacht. Nachweise legen wir Ihnen vor Einsatzbeginn vor.
Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen: ein anderer Fall
Brandsicherheitswachen für Veranstaltungen und Versammlungsstätten gehören nicht zu diesem Angebot. Wer sie stellt und unter welchen Voraussetzungen, regelt das jeweilige Landesrecht; ob und in welcher Form sie erforderlich sind, legen die zuständigen Behörden fest. Industriewachen und Veranstaltungswachen sind verschiedene Leistungen.
Nein. Ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist und wer sie stellt, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und den Festlegungen der zuständigen Behörden; sie gehört nicht zu unserem Angebot. Brandwachen bei Pyrotechnik oder Heißarbeiten im Aufbau erbringt der Bereich AKRO Fire & Safety.
Wer die Verantwortung trägt
Die Brandwache hat eine überwachende, meldende und unterstützende Funktion. Die Arbeitsfreigabe erteilt die dafür verantwortliche Stelle. Unsere Unterschrift auf dem Erlaubnisschein bestätigt den Abgleich der einsatzbezogenen Maßnahmen, die Kenntnisnahme der Arbeiten und die Übernahme der Überwachung für den festgelegten Zeitraum – keine fachliche oder rechtliche Freigabe. Notfallabläufe und die Aufgaben aller Beteiligten werden vor Beginn abgestimmt.
AKRO übernimmt keine Betreiber-, Anlagen- oder Bauherrenverantwortung und erteilt keine Arbeits- oder Anlagenfreigaben; diese erteilen die dafür benannten verantwortlichen Stellen. Unsere Verantwortung umfasst die fachgerechte Ausführung der beauftragten Postenaufgaben und den Schutz unserer Beschäftigten.
Häufige Fragen
Welche Aufgabe hat die Brandwache?
Vorher gleicht sie die einsatzbezogenen Schutzmaßnahmen mit dem Erlaubnisschein ab und prüft die Löschmittel; währenddessen überwacht sie die gefährdeten Bereiche, erkennt Funkenflug und Glutnester, leitet Erstmaßnahmen ohne Eigengefährdung ein und alarmiert nach dem Alarmplan; danach folgt die Nachkontrolle im festgelegten Umfang. Die Dokumentation erfolgt im vereinbarten Umfang, zum Beispiel im Brandwachenprotokoll.
Wann ist eine Brandwache bei Heißarbeiten erforderlich?
Ob und in welchem Umfang eine Brandwache erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dem Erlaubnisschein und gegebenenfalls behördlichen, betrieblichen oder versicherungsvertraglichen Vorgaben. In der Praxis betrifft das feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Schneiden, Löten und Dacharbeiten mit Flamme in der Nähe brennbarer Stoffe und Situationen, in denen Funken in nicht einsehbare Bereiche gelangen können.
Ist eine Brandwache nötig, wenn eigene Brandschutzhelfer vor Ort sind?
Ob und in welchem Umfang eine Brandwache erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dem Erlaubnisschein und gegebenenfalls behördlichen, betrieblichen oder versicherungsvertraglichen Vorgaben. Ein typischer Anlass ist, dass die eigenen Brandschutzhelfer gebunden sind oder der Betreiber eine Brandwache verlangt, die nicht selbst an den Arbeiten beteiligt ist.
Brauche ich eine Brandwache, wenn die Brandmeldeanlage ausfällt oder abgeschaltet wird?
Eine Brandwache kann Bestandteil einer vorübergehenden Ersatzmaßnahme sein. Ob sie genügt, hängt von den ausgefallenen Funktionen, der Nutzung, dem Brandschutzkonzept und den örtlichen Vorgaben ab; Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Brandschutzordnung oder die Bedingungen des Sachversicherers können Ersatzmaßnahmen vorsehen. Die Maßnahme legt der Betreiber mit Brandschutzbeauftragtem, Versicherer und gegebenenfalls Feuerwehr fest. Eine Brandwache bildet technische Steuerfunktionen nicht automatisch nach. Wir setzen die festgelegte Maßnahme um.
Müssen Feuerwehr und Versicherer informiert werden?
Die Abmeldung der Brandmeldeanlage bei Feuerwehr bzw. Leitstelle und die Information des Sachversicherers verantwortet der Betreiber; Einzelheiten richten sich nach örtlichen Vorgaben, Brandschutzkonzept und Versicherungsbedingungen. Wir übernehmen diese Meldungen nicht, dokumentieren aber Beginn und Ende der Ersatzmaßnahme, damit Sie den Nachweis haben.
Welche gewerberechtlichen Anforderungen gelten für eine Brandwache?
Die fachlichen Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Schutzaufgabe. Soweit ein Auftrag Bewachungsaufgaben im Sinne von § 34a GewO umfasst, gelten zusätzlich die gewerberechtlichen Anforderungen für Unternehmen und eingesetztes Personal.
Übernimmt AKRO auch die Brandsicherheitswache?
Nein. Ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist und wer sie stellt, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und den Festlegungen der zuständigen Behörden; sie gehört nicht zu unserem Angebot. Brandwachen bei Pyrotechnik oder Heißarbeiten im Aufbau erbringt der Bereich AKRO Fire & Safety.
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