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Ratgeber · AKRO Fire & Safety

Was macht eine Brandwache?

Vorher gleicht sie die einsatzbezogenen Schutzmaßnahmen mit dem Erlaubnisschein ab und prüft die Löschmittel; währenddessen überwacht sie die gefährdeten Bereiche, erkennt Funkenflug und Glutnester, leitet Erstmaßnahmen ohne Eigengefährdung ein und alarmiert nach dem Alarmplan; danach folgt die Nachkontrolle im festgelegten Umfang. Die Dokumentation erfolgt im vereinbarten Umfang, zum Beispiel im Brandwachenprotokoll.

Stand:

Was versteht man unter einer Brandwache?

Eine Brandwache überwacht feuergefährliche Arbeiten oder einen Bereich mit erhöhtem Brandrisiko, damit ein Entstehungsbrand sofort erkannt, gemeldet und mit bereitgestellten Löschmitteln ohne Eigengefährdung bekämpft werden kann – bei Heißarbeiten und, soweit festgelegt, als Teil der Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Abschaltung einer Brandmeldeanlage.

Bei Heißarbeiten legen wir den Umfang mit Ihrem Verantwortlichen je Arbeitsstelle fest und halten ihn im Leistungsverzeichnis fest. Drei Phasen gehören immer dazu.

Vor Beginn: Erlaubnisschein und Schutzmaßnahmen abgleichen

  • Prüfung, ob ein gültiger Erlaubnisschein für die Heißarbeiten vorliegt und welche Schutzmaßnahmen er festlegt.
  • Kontrolle, ob die festgelegten Maßnahmen umgesetzt sind: brennbare Stoffe entfernt oder abgedeckt, Öffnungen abgedichtet, Löschmittel nach Vorgabe bereitgestellt.
  • Ohne vollständige Freigabe beginnen die Heißarbeiten nicht – das melden wir sofort an Ihren Verantwortlichen.

Vor dem ersten Funken ist abgeglichen, ob die Maßnahmen aus dem Erlaubnisschein umgesetzt sind – nicht erst nach dem Schaden.

Während der Arbeiten: überwachen, melden, eingreifen

  • Ständige Anwesenheit ohne eigene Arbeiten; Beobachtung von Funkenflug, Hitze, Rauch und Glutnestern – auch in angrenzenden Räumen, Schächten, Zwischendecken und darunterliegenden Ebenen.
  • Kontrolle freier Flucht- und Rettungswege, der Rauch- und Verhaltensverbote und der festgelegten Brandschutzmaßnahmen (Abdeckungen, Abdichtungen, Löschmittel); Abweichungen melden wir an Bauleitung und HSE und halten sie im Brandwachenprotokoll fest.
  • Bei Entstehungsbrand: Erstmaßnahmen mit dem bereitgestellten Löschgerät im Rahmen der eigenen Befugnisse, Alarmierung nach Ihrem Alarmplan, Meldung an Bauleitung und HSE.
  • Unterbrechung der Arbeiten bei fehlender Freigabe oder akuter Gefahr; Wiederaufnahme erst nach Klärung und Freigabe durch Sie.

Ein Entstehungsbrand wird erkannt, solange er mit dem Handfeuerlöscher beherrschbar ist.

Nach den Arbeiten: Brandnachschau und Nachkontrolle

  • Brandnachschau im Arbeitsbereich und in angrenzenden Bereichen, in denen sich Funken oder Wärme gesammelt haben können.
  • Nachkontrolle in Dauer und Intervallen, die anhand der Gefährdungsbeurteilung im Erlaubnisschein festgelegt sind; verdeckte Glut- und Wärmequellen sowie besondere Bauteilaufbauten werden berücksichtigt.
  • Meldung bei Auffälligkeiten, Übergabe des Bereichs an Ihren Verantwortlichen und Abschluss des Brandwachenprotokolls.

Die Nachkontrolle ist mit Beginn, Ende und Rundgängen belegt – für Versicherer, Auditoren und Ihre eigene Brandschutzorganisation.

Aufgaben bei Ausfall der Brandmeldeanlage

Welche Bereiche wie oft kontrolliert werden, legen Sie mit uns anhand von Brandschutzkonzept, Brandschutzordnung, örtlichen Vorgaben und den Vorgaben Ihres Versicherers fest. Das Ergebnis steht im Leistungsverzeichnis. Eine Brandwache bildet technische Steuerfunktionen einer Brandmeldeanlage nicht automatisch nach.

  • Kontrollgänge durch alle festgelegten Bereiche in den vereinbarten Abständen, auch nachts und am Wochenende; Rundgangsprotokoll je Kontrollgang.
  • Achten auf Brandgeruch, Rauch, Wärme, offene Brandschutztüren, blockierte Fluchtwege und unzulässige Lagerung.
  • Bei Brandverdacht: Alarmierung nach Ihrem Alarmplan, Warnung der Anwesenden, Erstmaßnahmen mit Kleinlöschgerät im Rahmen der eigenen Befugnisse, Einweisung der Feuerwehr.
  • Auf Wunsch Überwachung mobiler Ersatz-Brandmelder oder von Ihnen gestellter Überwachungssysteme; einfache Bedienhandlungen nur nach ausdrücklicher Freigabe und Unterweisung.
  • Schicht- und Übergabeprotokoll bei jedem Wechsel; Meldung besonderer Vorkommnisse an Ihren Verantwortlichen.

Die Branderkennung, die Ihre Anlage sonst automatisch leistet, übernimmt eine Person vor Ort – protokolliert.

Wer darf eine Brandwache machen?

Als Brandwache setzen wir nur Kräfte ein, deren Qualifikation nachgewiesen, deren Unterweisung dokumentiert und die von unserer Einsatzleitung für den konkreten Einsatz freigegeben sind. Ohne gültigen Nachweis erfolgt kein Einsatz.

  • Brandwache: Brandschutzkenntnisse mit fachkundiger Unterweisung und praktischer Löschübung, orientiert an DGUV Information 205-023, sowie Kenntnisse im Verhalten bei Notfällen
  • Brandwache: Gültige Erste-Hilfe-Kenntnisse
  • Brandwache: Kenntnis unseres Brandwachen- und Heißarbeitskonzepts sowie des Notfall- und Alarmkonzepts
  • Heißarbeitsüberwachung: Zusätzliche Schulung zur Heißarbeitsüberwachung: Erlaubnisschein- und Freigabesysteme, Erkennen brand- und explosionsgefährlicher Situationen sowie die einsatzbezogenen Gefahren bei Heißarbeiten
  • Heißarbeitsüberwachung: Einsatzbezogene Unterweisung zu Standort, Alarmwegen und Gefährdungen vor jedem neuen Projekt
  • Einsätze in Chemie- und Ex-Bereichen: Standortspezifische Sicherheitsunterweisung des Betreibers und SCC-konforme Arbeitsweise
  • Einsätze in Chemie- und Ex-Bereichen: Persönliche Schutzausrüstung nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den Standortvorgaben; bei Absturzgefahr nur PSAgA-geschulte Kräfte

Unterweisungen dokumentieren wir mit Datum, Inhalt und Unterschrift; Gültigkeitszeiträume werden überwacht. Nachweise legen wir Ihnen vor Einsatzbeginn vor.

Überwachen, melden, unterstützen: die Rolle der Brandwache

Die Brandwache hat eine überwachende, meldende und unterstützende Funktion. Die Arbeitsfreigabe erteilt die dafür verantwortliche Stelle. Unsere Unterschrift auf dem Erlaubnisschein bestätigt den Abgleich der einsatzbezogenen Maßnahmen, die Kenntnisnahme der Arbeiten und die Übernahme der Überwachung für den festgelegten Zeitraum – keine fachliche oder rechtliche Freigabe. Notfallabläufe und die Aufgaben aller Beteiligten werden vor Beginn abgestimmt.

Brandwache, Brandposten und Sicherungsposten: die Unterschiede

Der Brandposten überwacht Heißarbeiten und greift bei Entstehungsbränden ein – das ist die Brandwache. Der Sicherungsposten sichert Personen beim Einstieg in Behälter, Silos und enge Räume; „Mannlochwache“ und „Befahrposten“ sind andere Bezeichnungen dafür. Werden im Behälter Heißarbeiten ausgeführt, übernimmt ein Brand- und Sicherungsposten beide Aufgaben, sofern Ihr Erlaubnisschein das zulässt; die Aufgaben werden dann getrennt beschrieben und festgelegt.

Häufige Fragen

Führt die Brandwache selbst Arbeiten aus?

Nein. Während der Heißarbeiten ist die Brandwache ständig im überwachten Bereich anwesend und führt keine eigenen Arbeiten aus; Kontrollgänge ersetzen diese Anwesenheit nicht. Verlangt der Betreiber eine Brandwache, die nicht selbst an den Arbeiten beteiligt ist, übernehmen wir sie.

Was tut die Brandwache bei einem Entstehungsbrand?

Sie leitet Erstmaßnahmen mit dem bereitgestellten Löschgerät im Rahmen der eigenen Befugnisse und ohne Eigengefährdung ein, alarmiert nach Ihrem Alarmplan und meldet an Bauleitung und HSE. Ziel ist, einen Entstehungsbrand zu erkennen, solange er mit dem Handfeuerlöscher beherrschbar ist.

Gibt die Brandwache die Heißarbeiten frei?

Nein. Die Arbeitsfreigabe erteilt die dafür verantwortliche Stelle. Unsere Unterschrift auf dem Erlaubnisschein bestätigt den Abgleich der einsatzbezogenen Maßnahmen, die Kenntnisnahme der Arbeiten und die Übernahme der Überwachung für den festgelegten Zeitraum – keine fachliche oder rechtliche Freigabe.

Ist eine Brandwache dasselbe wie eine Brandsicherheitswache?

Nein. Brandsicherheitswachen für Veranstaltungen und Versammlungsstätten gehören nicht zu diesem Angebot. Wer sie stellt und unter welchen Voraussetzungen, regelt das jeweilige Landesrecht; ob und in welcher Form sie erforderlich sind, legen die zuständigen Behörden fest. Industriewachen und Veranstaltungswachen sind verschiedene Leistungen.

Wie wird eine Brandwache dokumentiert?

Im Brandwachenprotokoll: Einsatz- und Anwesenheitszeiten, Vorliegen und Gültigkeit des Erlaubnisscheins, Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen, durchgeführte Kontrollen und Rundgänge, festgestellte Abweichungen, eingeleitete Maßnahmen und Unterbrechungen. Das Protokoll erhalten Sie am Einsatzende; es ergänzt Ihren Erlaubnisschein.

Anfrage

Brandwache anfragen

Nennen Sie Anlage, Zeitraum und Arbeitsauftrag. Wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag zu Einsatz und Ablauf zurück.