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Ratgeber · AKRO Fire & Safety

Was macht ein Sicherungsposten?

Er sichert Personen, die in Behälter, Silos, Schächte oder andere enge Räume einsteigen: Er bleibt während des gesamten Einstiegs am Platz, hält Sicht- oder Sprechkontakt, überwacht Anzahl und Verbleib der Personen im Inneren, beobachtet Umgebung und Gefährdungen und löst im Notfall die Alarmierung nach dem Rettungskonzept des Betreibers aus. Er dokumentiert sicherheitsrelevante Ereignisse und meldet Abweichungen.

Stand:

Was ist ein Sicherungsposten?

Sicherungsposten (kurz SiPo) in Industrie und Anlagenbau begleiten Personen, die in Behälter, Silos, Tanks, Schächte, Kanäle oder andere enge Räume einsteigen. „Befahrposten“ und „Mannlochwache“ sind andere Bezeichnungen für diese Aufgabe. Bei Heißarbeiten in Anlagen übernimmt der Brand- und Sicherungsposten zusätzlich die getrennt beschriebene Aufgabe der Brandwache.

Im Gleisbereich ist „Sicherungsposten“ ebenfalls ein etablierter Fachbegriff: Dort sichern Sicherungsposten Gleisbaustellen nach Eisenbahnrecht. Sicherungsleistungen im Gleisbereich sind nicht Bestandteil unseres Angebots.

Welche Aufgaben hat ein Sicherungsposten vor dem Einstieg?

Der Posten ist während des gesamten Einstiegs besetzt. Was er konkret prüft und meldet, richtet sich nach Ihrem Erlaubnisschein und wird vor Beginn festgelegt.

  • Abgleich mit dem Erlaubnisschein: zugelassene Personen, Arbeiten, Schutzmaßnahmen, Gasfreimessung, Rettungsmittel.
  • Kontrolle, ob die festgelegten Maßnahmen umgesetzt sind – Absperrungen, Kennzeichnung, Lüftung, Rettungsausrüstung am Einstieg, Kommunikationsmittel.
  • Kenntnis von Alarmweg, Rettungskonzept und Sammelstelle; Abstimmung mit Ihrem Aufsichtführenden.

Der Einstieg beginnt erst, wenn alle Voraussetzungen aus Ihrer Freigabe nachweislich erfüllt sind.

Was macht der Sicherungsposten während der Arbeiten?

  • Ständige Anwesenheit am Einstieg; der Posten übernimmt keine anderen Aufgaben und verlässt den Platz nur nach Ablösung.
  • Durchgehender Sicht- oder Sprechkontakt zu den Personen im Inneren; Überwachung von Anzahl und Verbleib der eingestiegenen Personen.
  • Beobachtung, ob die Arbeiten im Rahmen der erteilten Freigaben ausgeführt werden – zugelassene Personen, freigegebene Tätigkeiten und festgelegte Schutzmaßnahmen laut Erlaubnisschein.
  • Beobachtung von Umgebung, Zugang und Gefährdungen – unbefugter Zutritt, veränderte Betriebszustände, Alarme der Gasmessgeräte.
  • Erkennen einsatzbezogener Gefahren und Veranlassen der festgelegten Sofortmaßnahmen; Meldung von Abweichungen an Aufsichtführenden, Projektleitung und HSE. Aufsicht und Weisungsbefugnis liegen bei den dafür benannten verantwortlichen Personen.
  • Im Notfall: Alarmierung der vorgesehenen Rettungskräfte, Sofortmaßnahmen und geübte Rettung von außen im vorab festgelegten Umfang, Zutritt Unbefugter verhindern. Maßnahmen mit unvertretbarer Eigengefährdung sind ausgeschlossen.

Die Personen im Behälter sind zu keinem Zeitpunkt ohne Verbindung nach außen.

Nach dem Einstieg: Kontrolle und Dokumentation

  • Kontrolle, dass alle Personen den Raum verlassen haben; Übergabe an Ihren Verantwortlichen.
  • Dokumentation sicherheitsrelevanter Ereignisse – Zeiten, Personen, Unterbrechungen, Alarme, Meldungen – und Übergabeprotokoll bei Ablösung oder Schichtwechsel.

Der Einsatz ist für Ihr Erlaubnisscheinverfahren und für Audits lückenlos nachvollziehbar.

Wann brauche ich einen Sicherungsposten?

Ob ein Sicherungsposten erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dem Arbeitsverfahren und dem Erlaubnisschein; für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen ist DGUV Regel 113-004 die einschlägige Grundlage. Ein Posten wird in der Praxis verlangt, wenn Personen einsteigen und Sauerstoffmangel, gefährliche Atmosphäre, Einschluss oder Brandgefahr möglich sind. Die Festlegung treffen die dafür verantwortlichen Stellen; wir setzen sie um.

Typische Anlässe:

  • Einstieg in Behälter, Silos, Tanks, Kessel, Reaktoren oder Rohrleitungen – zur Reinigung, Inspektion, Instandhaltung oder Beschichtung.
  • Arbeiten in Schächten, Kanälen, Gruben, Tunneln oder Doppelböden, in denen Sauerstoffmangel oder gefährliche Atmosphäre auftreten kann.
  • Heißarbeiten an oder in Behältern und Anlagenteilen, bei denen Brandposten und Sicherungsposten in einer Person gefordert sind.
  • Erstöffnungen von Anlagenteilen und Arbeiten mit Restmedien, bei denen der Erlaubnisschein einen Posten vorschreibt.
  • Revisionen und Stillstände mit vielen gleichzeitigen Einstiegen, für die Ihr eigenes Personal nicht ausreicht.
  • Ihre Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisung oder der Erlaubnisschein sehen einen Sicherungsposten vor; bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen orientiert sich dessen Einsatz an DGUV Regel 113-004.

Wer darf Sicherungsposten sein?

Sicherungsposten setzen wir nur mit nachgewiesener Qualifikation, dokumentierter Unterweisung und Einsatzfreigabe durch unsere Einsatzleitung ein – bewertet für die konkreten Bedingungen vor Ort.

  • Sicherungsposten: Eignung und einsatzbezogene Unterweisung für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sowie Kenntnisse und Übungen zu den vorgesehenen Notfall-, Rettungs- und PSA-Aufgaben, orientiert an DGUV Regel 113-004
  • Sicherungsposten: Kenntnisse im Verhalten bei Notfällen, gültige Erste-Hilfe-Kenntnisse
  • Sicherungsposten: Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV und, falls erforderlich, Eignungsbeurteilung – je nach Einsatz und eingesetztem Atemschutzgerät
  • Brand- und Sicherungsposten: Zusätzlich Schulung zur Heißarbeitsüberwachung und Kenntnisse im vorbeugenden Brandschutz
  • Brand- und Sicherungsposten: Umgang mit den vorgegebenen Löschmitteln
  • Einsätze mit Atemschutz oder PSAgA: Nur Kräfte mit der erforderlichen geräte- und einsatzbezogenen Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung an der eingesetzten Ausrüstung (Atemschutz: DGUV Grundsatz 312-190; PSA gegen Absturz: DGUV Regel 112-198)

Vor jedem Projekt folgt die standortbezogene Unterweisung: Alarmwege, Rettungskonzept, Gefährdungen, Betriebsanweisungen. Nachweise legen wir Ihnen vor Einsatzbeginn vor.

Sicherungsposten, Brandposten und Mannlochwache: die Unterschiede

Der Brandposten überwacht Heißarbeiten und greift bei Entstehungsbränden ein – das ist die Brandwache. Der Sicherungsposten sichert Personen beim Einstieg in Behälter, Silos und enge Räume; „Mannlochwache“ und „Befahrposten“ sind andere Bezeichnungen dafür. Werden im Behälter Heißarbeiten ausgeführt, übernimmt ein Brand- und Sicherungsposten beide Aufgaben, sofern Ihr Erlaubnisschein das zulässt; die Aufgaben werden dann getrennt beschrieben und festgelegt.

Befugnisse, Rettung und Verantwortung

Der Sicherungsposten hat eine beobachtende, überwachende und meldende Funktion und führt die ihm zugewiesenen Sofortmaßnahmen durch. Er ist berechtigt, Arbeiten bei akuter Gefährdung unterbrechen zu lassen, erteilt aber keine Arbeits- oder Anlagenfreigaben. Die Freigabe des Einstiegs und die Aufsicht liegen bei den dafür benannten verantwortlichen Personen. Notfallabläufe, Rettungsverfahren und die Aufgaben aller Beteiligten werden vor Beginn abgestimmt: Unsere Posten alarmieren und führen die ihnen zugewiesenen, ausgebildeten und geübten Sofort- und Rettungsmaßnahmen durch, in der Regel von außen. Spezialisierte Rettungseinsätze sind gesondert zu organisieren; Maßnahmen mit unvertretbarer Eigengefährdung sind ausgeschlossen.

Notfallabläufe und Rettungsverfahren werden vor Beginn mit allen Beteiligten abgestimmt; Rettungsmittel am Einstieg und eine rechtzeitig wirksame Rettung müssen feststehen. Unsere Posten werden in das vereinbarte Rettungsverfahren und in den Gebrauch der Rettungsausrüstung unterwiesen und üben die ihnen zugewiesenen Maßnahmen.

Häufige Fragen

Was bedeutet SiPo?

SiPo ist die gebräuchliche Abkürzung für Sicherungsposten. In Industrie und Anlagenbau bezeichnet sie den Posten, der Personen beim Einstieg in Behälter, Silos und enge Räume sichert; im Gleisbau steht SiPo für den Sicherungsposten nach Eisenbahnrecht, den wir nicht anbieten. Wenn Sie einen SiPo für Anlage, Revision oder Stillstand anfragen, meinen wir den Industrie-Sicherungsposten.

Ist der Industrie-Sicherungsposten derselbe wie bei der Bahn?

Nein, obwohl „Sicherungsposten“ auch im Gleisbereich ein etablierter Fachbegriff ist. Dort sichern Sicherungsposten Gleisbaustellen nach Eisenbahnrecht. Unsere Sicherungsposten sind Industrie-Posten für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sowie für Heißarbeiten in Anlagen. Sicherungsleistungen im Gleisbereich sind nicht Bestandteil dieses Angebots.

Darf der Sicherungsposten den Einstieg verlassen?

Nein. Der Posten ist während des gesamten Einstiegs besetzt, übernimmt keine anderen Aufgaben und verlässt den Platz nur nach Ablösung; die Ablösung organisieren wir. Bei Ablösung oder Schichtwechsel wird ein Übergabeprotokoll geführt.

Darf ein Sicherungsposten Arbeiten unterbrechen?

Ja, bei akuter Gefährdung ist er berechtigt, Arbeiten unterbrechen zu lassen. Arbeits- oder Anlagenfreigaben erteilt er nicht; die Freigabe des Einstiegs und die Aufsicht liegen bei den dafür benannten verantwortlichen Personen.

Steigt der Sicherungsposten im Notfall zur Rettung ein?

Ein Sicherungsposten steigt nicht generell selbst in einen gefährlichen Raum ein. Er alarmiert, leitet die festgelegten Sofortmaßnahmen ein und führt – je nach vereinbartem Rettungsverfahren – eine geübte Rettung von außen durch, zum Beispiel mit der bereitgestellten Rettungsausrüstung. Maßnahmen mit unvertretbarer Eigengefährdung sind ausgeschlossen. Ob zusätzlich eine spezialisierte Rettungsmannschaft vorgesehen wird, legen wir vor Arbeitsbeginn gemeinsam fest.

Was kostet ein Sicherungsposten pro Stunde?

Eine feste Preisliste gibt es nicht, weil Gefährdung und Umfang je Einsatz verschieden sind. Abgerechnet wird nach Leistungsverzeichnis: Der Preis ergibt sich aus den Einsatzstunden je Rolle und Schicht, multipliziert mit dem Verrechnungssatz für die erforderliche Qualifikation, gegebenenfalls zuzüglich Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze sowie Anfahrt und Zusatzleistungen. Einfluss haben Leistungsmodul, Gefährdungsprofil, Qualifikation (etwa Atemschutz oder Ex-Bereich), Einsatzdauer, Schichtmodell, Einsatzort und Reaktionszeit. Vor dem Einsatz erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem Umfang, Besetzung und Preis ausgewiesen sind.

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Brandwache anfragen

Nennen Sie Anlage, Zeitraum und Arbeitsauftrag. Wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag zu Einsatz und Ablauf zurück.